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   LAG Düsseldorf, 21.03.1997 - 15 Sa 1019/96   

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https://dejure.org/1997,7182
LAG Düsseldorf, 21.03.1997 - 15 Sa 1019/96 (https://dejure.org/1997,7182)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.1997 - 15 Sa 1019/96 (https://dejure.org/1997,7182)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 1997 - 15 Sa 1019/96 (https://dejure.org/1997,7182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung; Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung; Schutzwürdigkeit der in eine Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer; Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl im Rahmen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2
    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.03.1997 - 15 Sa 1019/96
    bbb) Die soziale Schutzwürdigkeit von den in eine Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmern ist zu prüfen unter Heranziehung arbeitsplatzbezogener Sozialdaten, insbesondere sind zu beachten die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und konkrete Unterhaltsverpflichtungen (BAG AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Es kann schon das Erfordernis eines geordneten Betriebsablaufs der Sozialauswahl entgegenstehen (BAG AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Reine Nützlichkeitserwägungen sind allerdings unerheblich (BAG AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.03.1997 - 15 Sa 1019/96
    Schließlich kann es Vergleichbarkeit und damit einer Sozialauswahl entgegenstehen, wenn ein Arbeitnehmer qualifizierter und vielseitiger einsetzbar ist als der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer (BAG AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.03.1997 - 15 Sa 1019/96
    Es kann schon das Erfordernis eines geordneten Betriebsablaufs der Sozialauswahl entgegenstehen (BAG AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.03.1997 - 15 Sa 1019/96
    Schließlich kommt eine Vergleichbarkeit/Austauschbarkeit nur in Betracht auf derselben Ebene der Betriebshierarchie, es gibt also nur eine horizontale und keine vertikale Vergleichbarkeit (vgl. dazu BAG AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
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